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Ratgeber

Wie Du ein Pflegebett finanzieren (lassen) kannst

Obwohl faire Preise zu den festen Prinzipien von Pflegebetten
Online
zählen, geht ein hochwertiges Modell mit einem gewissen
Kostenaufwand einher. Gerade im Falle privater Pflege drängen sich verschiedene
Finanzierungsfragen auf: Werden die Kosten übernommen? Von wem? Und welche
Nachweise sind notwendig, um überhaupt unterstützt zu werden? Wir klären Dich
kompakt auf.

Wie Pflegegrad und Pflegebett zusammenhängen

Krankenbett, Pflegebett, Pflegestufe, Pflegegrad - allesamt Vokabeln,
die Dir bei der Recherche rund um die Finanzierung Deines Anliegens eher früher
als später begegnen dürften. Eine von ihnen ist längst überholt, schließlich
wurden die drei einst gängigen Pflegestufen bereits zu Beginn des Jahres
2017 durch die sogenannten Pflegegrade ersetzt. Anders als zuvor steht nicht
mehr der zeitliche Aufwand der Pflegeleistungen im Mittelpunkt: Bei der
Einordnung in die nun fünf Pflegegrade geht es um das Maß der individuellen
Selbstständigkeit, wodurch eine größere Vielfalt pflegebedürftiger
Lebensumstände abgebildet werden kann.

Wichtiger Hinweis

Der Unterschied zwischen der Bezeichnung als Kranken- oder Pflegebett beläuft sich lediglich darauf, ob Kranken- oder Pflegekasse die anfallenden Kosten übernehmen. Es handelt sich in der Sache selbst also nicht um unterschiedliche Bettvarianten.

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Finanzielle Unterstützung: Deine Anlaufstellen

Wie angedeutet kommen grundsätzlich zwei verschiedene Institutionen infrage, wenn es um die Finanzierung eines speziellen Bettes für pflegebedürftige Personen geht. Dein erster Ansprechpartner sollte demnach Deine Krankenkasse sein.

Um finanzielle Unterstützung zu beantragen, ist kein nachgewiesener Pflegegrad erforderlich; lediglich eine Verordnung eines behandelnden Arztes ist notwendig. Alternativ kannst Du seit 2022 auch die Empfehlung (nicht älter als 14 Tage) einer zuständigen Pflegefachkraft einreichen. Sofern die Krankenkasse befindet, dass Anspruch auf ein Bett zum Ausgleich oder zur Vorbeugung von Behinderungen besteht, übernimmt sie anfallende Kosten für das medizinische Hilfsmittel.

Sollte Deine Krankenkasse Deinen Antrag ablehnen, ist die Pflegekasse die nächste Adresse auf Deiner Liste. Um hier mehr Aussicht auf Erfolg zu haben, muss die pflegebedürftige Person zunächst einmal einem der fünf Pflegegrade unterliegen.

Darüber hinaus regelt § 40 Sozialgesetzbuch (SGB) XI, dass „die
Erleichterung der Pflege“, die „Linderung der Beschwerden“ oder die
Ermöglichung „eine[r] selbständigere[n] Lebensführung“ weitere Voraussetzungen
zur Bewilligung durch die Pflegekasse darstellen. All das wie erwähnt unter dem
Vorzeichen, dass „die Hilfsmittel nicht wegen Krankheit oder Behinderung von
der Krankenversicherung oder anderen zuständigen Leistungsträgern zu leisten sind.“  

Abgelehnt: Was nun?

Es ist nicht auszuschließen, dass die Pflegekasse die Bewilligung eines behindertengerechten Bettes ebenfalls ablehnt. Doch nicht verzagen: Zuallererst solltest Du über einen Einspruch bei der
Pflegekasse nachdenken. Bemühe Dich darum, bestmöglich auf beanstandete Punkte
einzugehen, eventuell fehlende Nachweise einzureichen und beachte, dass sich
die Widerspruchsfrist auf lediglich vier Wochen (ab Zeitpunkt der Ablehnung) beläuft.  

Wenn Deine Bemühungen weiterhin nicht von Erfolg
gekrönt sind, bist Du wohl oder übel auf Eigenfinanzierung angewiesen.
Warte mit dem selbstständigen Kaufs eines Bettes für Pflegebedürftige aber unbedingt,
bis endgültige Gewissheit hinsichtlich Kranken- oder Pflegekasse herrscht –
andernfalls läufst Du Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.